BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 27/11
Fundstelle
openJur 2011, 117587
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Eine unzulässige Hauptberufung ist in eine unselbständige Anschlussberufung umzudenken, wenn die Voraussetzungen für eine zulässige Anschlussberufung vorliegen und die Umdeutung von dem mutmaßlichen P ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 69d Abs. 1, 69 Nr. 3 UrhG; § 524 ZPO

Beitragsbemessungsgrenze; gespaltene Rentenformel


Fiktive Schadensabrechnung