BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 38/09
Fundstelle
openJur 2011, 117572
  • Rkr:

Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer Leistungsverfügung


OLG Frankfurt am Main

Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer Leistungsverfügung


Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Nachschieben von Kündigungsgründen