BVerfG, Beschluss vom 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Fundstelle
openJur 2011, 118029
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 30 T 209/88
OVG Nordrhein-Westfalen

Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert ...


Erhebung einer Gebühr für das Verfahren über die Beschwerde gegen Prozeßkostenhilfeentscheidung zulässig


Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss – zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Hochschulzulassungsrecht bei Hinweisen des Gerichts


Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich


Zitate18
Zitiert267
Referenzen0
Schlagworte