BVerfG, Beschluss vom 11.04.1972 - 2 BvR 75/71
Fundstelle
openJur 2011, 118205
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Keine fehlende Eignung für den Schuldienst allein wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen


1. Eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV), muss rechtstreu sein. a) Sie muss die Gewähr dafür bieten, dass s ...


VGH Baden-Württemberg

Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht


1. Die Tätigkeit eines nichtdeutschen gläubigen muslimischen Metzgers, der Tiere ohne Betäubung schlachten (schächten) will, um seinen Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung den Genus ...


OVG Nordrhein-Westfalen

Zur Befreiung von der Schulbesuchspflicht aus religiösen Gründen.


1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage. 2. Der mit zun ...


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