1. Das Recht auf Freiheit der Person ist kraft Gesetzes -- Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG -- durch die auf einem Gesetz beruhende, in gesetzmäßigem Verfahren ergehende richterliche Entscheidung ...
Bei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung richten, liegt ein besonders schwerer Nachteil im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG regelmäßig vor, wenn der Schul ...
1. Auch die richterliche Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht kann - wenn sie willkürlich gehandhabt wird - gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Beruht eine Entscheidung darauf, daß die Ausübung d ...
Zu den Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 BVerfGG.