BVerfG, Beschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Fundstelle
openJur 2011, 117464
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. B 10 EG 1/11 B

Unwirksamkeit sogenannter Kinderehen (im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahrs eines Ehegatten geschlossene Ehen) gem Art 13 Abs 3 Nr 1 EGBGB (RIS: BGBEG) idF vom 17.07.2017 mit Art 6 Abs 1 GG unvereinbar - Eingriff in Eheschließungsfreiheit mangels flankierender Regelungen unverhältnismäßig - mangelnde Regelung der Unwirksamkeitsfolgen (nacheheliche Ansprüche; Berücksichtigung der sozio-ökon


LSG Niedersachsen-Bremen

Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen während des Bezugs von Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit


(Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 249 Abs 1 SGB 6 idF des RVLVG)


Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeld - Einkommensermittlung - zu versteuerndes Einkommen - Nichtberücksichtigung eines steuerfreien Stipendiums - Verfassungsrecht - Darlegungsanforderungen


(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - kein doppeltes Elterngeld für Zwillinge - Honorierung der Betreuungs- und Erziehungsleistung durch Basisbetrag von 300 Euro - Mehrlingszuschlag - Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs 1 S 2 BEEG - Darlegungsanforderungen)


Zitate24
Zitiert110
Referenzen0
Schlagworte