BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 38/04
Fundstelle
openJur 2012, 57313
  • Rkr:

Haftung des Versicherungsmaklers, Wechsel des Versicherungsnehmers, Privatinsolvenz, Verjährung, Streitverkündung


Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht liquidationsberechtigten Krankenhausarztes in Rechnung gestellten Wahlleistungsentgelts nach Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung


Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn wegen Handwerksarbeiten


Niedersächsisches OVG

Rückforderung von Schulgeld; Eingliederungshilfe für einen in einem Kinderheim wohnhaften Schüler; Kostentragungspflicht


Abwendung der Zwangsvollstreckung, Aufhebung des Vorbehaltsurteils, Bereicherungsrecht, Rückforderungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Urkundenprozess, vorläufige Vollstreckbarkeit, Verjährung