BVerfG, Beschluss vom 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Titel
Besonders schwerer Nachteil
Fundstelle
openJur 2011, 118477
  • Rkr:

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des VerfGH München zur Unzulässigkeit des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" (16.07.2020, Vf. 32-IX-20) unbegründet - keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) oder des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG)


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des Beschwerdeführers wegen einer Heimunterbringung in der ehemaligen DDR


Öffentliches Recht Verfassungsrecht

Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Resozialisierungsanspruch eines Strafgefangenen und Verlegung in andere JVA


Nichtannahmebeschluss: Einbau von Rauchwarnmeldern mit Fernwartungsfunktion in Mietwohnung - unzureichende Darlegungen zur Ausstrahlungswirkung der Grundrechte aus Art 1 Abs 1 GG iVm Art 2 Abs 1 GG bzw Art 13 Abs 1 GG auf das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter


Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit bei gravierenden Substantiierungsmängeln der Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro


Nichtannahmebeschluss: Einlegung mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden durch in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr


Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten


Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr jeweils zu Lasten der in eigener Sache beschwerdeführenden Rechtsanwältin als auch ihrer Bevollmächtigten bei wiederholter Einlegung substanzloser Verfassungsbeschwerden


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