BGH, Urteil vom 12.05.2011 - I ZR 20/10
Fundstelle
openJur 2011, 117401
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 5 U 256/07

Die Besorgnis, der Mieter werde sich der Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe von Wohnräumen im Sinne des § 259 ZPO entziehen, kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann gerechtfertigt sein ...


Revisionsverfahren: Wirksamkeit des Klägerantrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils vor Ende der mündlichen Verhandlung bei zuvor abgegebener Erklärung, einen solchen Antrag nicht zu stellen; Recht auf Widerruf des Anerkenntnisses


(Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage


OLG Frankfurt am Main

Rechtserhaltende Benutzung und Schutzumfang einer für Immobienvermietung und Immobilienverpachtung eingetragenen Wort-/Bildmarke


Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses; Anfechtung eines Negativbeschlusses; Beauftragung eines Sonderfachmanns zur Ermittlung eines Handlungsbedarfs wegen Schadstoffbelastung; Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung bei Ablehnung eines Zahlungsbegehrens