OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2005 - 1 U 51/05
Fundstelle
openJur 2012, 43461
  • Rkr:

Spricht ein erstinstanzliches Urteil dem Kläger mehr zu als beantragt, wird der Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO geheilt, wenn der Kläger durch einen uneingeschränkten Antrag auf Zurückweisung de ...


Geldrente für eine Körperverletzung: Bemessung der Rente im Falle der Pflegebedürftigkeit infolge eines Geburtshilfefehlers


Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur Vertrauenswerbung und Erinnerungswerbung


Unlautere Werbung: Unterlassung der Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel wegen des Eindrucks wissenschaftlicher Unangefochtenheit


Zitate13
Referenzen0
Schlagworte