BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 155/04
Fundstelle
openJur 2012, 58697
  • Rkr:

1. Ein DDR-Formularmietvertrag mit der Regelung "das Mietverhältnis endet durch: a) Vereinbarung der Vertragspartner, b) Kündigung durch den Mieter, c) gerichtliche Aufhebung", ist nur dann wegen Eige ...


Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel mit starrer Fristenregelung und Darlegungslast des Verwenders hinsichtlich einer Individualvereinbarung; Beachtlichkeit einer vereinbarten Kündigungsfrist im Altmietvertrag


Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel mit starrer Fristenregelung und Darlegungslast des Verwenders hinsichtlich einer Individualvereinbarung; Beachtlichkeit einer vereinbarten Kündigungsfrist im Altmietvertrag


Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Kündigungsandrohung