I. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2021 - 21 Sa 1374/20 - wird dahin berichtigt, dass der Sachtenor wie folgt lautet:
"Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger als Schulleiter der Staatlichen A Berlin und Schule für B in Vollzeit weiter zu beschäftigten."
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Sachtenor des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2021 - 21 Sa 1374/20 - enthält offenbare Schreibfehler und ist deshalb nach § 319 Absatz 1 ZPO von Amts wegen zu berichtigen.
Für die Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nach § 72 Absatz 2, § 78 Satz 2 ArbGG kein Anlass.