1. Eine der Blindheit nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (juris: BlindG BY) entsprechend gleich schwere Störung des Sehvermögens liegt auch bei zerebralen Schäden ohne spezifische Sehstörung vor, ...
Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst geschädigte Kinder - Entbehrlichkeit einer spezifischen Sehstörung - Diskriminierungsverbot - sozialgerichtliches Verfahren - Revisibilität von Landesrecht