1. Die Kostenentscheidung in einem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft richtet sich nach § 81 FamFG, also nach billigem Ermessen. 2. Die Ermessensentscheidung des Familiengerichts unterliegt i ...
Abstammungssache: Anwendung der Kostenregelung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens auf das Vaterschaftsfeststellungsverfahren