Die Anerkennung einer der BK 2112 scheidet aus, wenn insoweit eine Wie-BK Gonarthrose bestandskräftig anerkannt ist. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn nur die Gonarthrose an einem Knie als BK-Folge an ...
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem Anl 1 Nr 2112 BKV - Gonarthrose - Versicherungsfall - Knieerkrankung - beidseitige Erkrankung - Stichtag - Übergangsrecht
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abweg - Umweg - Irrtum - nicht erklärlicher Grund - eigenwirtschaftlicher Grund - Abbiegen in entgegengesetzte Richtung - Wendemanöver - objektive Beweislast
Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; mittelbare Unfallfolge; Feststellung; Anspruch; Ermächtigungsnorm; Gesundheitsschaden; Folgeschäden; Untersuchung; Aufklärung; Maßnahme; Heilbehandlung; D-Arzt; Zurechnungstatbestand; Mitwirkungspflichten; irrige Vorstellung; Rechtsschein; Anschein;