Polnisches Auslieferungsersuchen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Ausschluss einer gerichtlichen Zulässigkeitsentscheidung
Europäischer Haftbefehl: Absehen der Bewilligungsbehörde von einer Entscheidung, Bewilligungshindernisse geltend zu machen
Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Rechtsordnung. Der Beziehung de ...