Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abweg - Umweg - Irrtum - nicht erklärlicher Grund - eigenwirtschaftlicher Grund - Abbiegen in entgegengesetzte Richtung - Wendemanöver - objektive Beweislast
Der Versicherte trägt die Beweislast dafür, dass sich durch das Unfallereignis ein Risiko verwirklicht hat, vor dem gerade die Wegeunfallversicherung Schutz gewähren soll.