Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche Wahrscheinlichkeit; erniedrigende Behandlung; Folter; unmenschliche Behandlung; subsidiärer Schutz; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; widerlegbare Vermutung; beschränkte Zulassung der Revision.;
Abschiebungsschutz; kritische Versorgungslage in Afghanistan
Flüchtlingsanerkennung pakistanischer Ahmadis; schwerwiegende Verletzung der Religionsausübungsfreiheit
Afghanistan; Abschiebungszielort; regionaler bewaffneter Konflikt; unionsrechtliches Abschiebungsverbot wegen drohender Verletzung des Art. 3 MRK; schlechte humanitäre Bedingungen; nationaler Abschiebungsschutz
1. Ein aus Kabul stammender Hindu ist dort bei Ausübung seiner Religion grundsätzlich keiner Verfolgung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 i.V.m Art. 10 Abs. 1 Buchst. b der Qualifikationsrichtlinie ausgesetz ...