Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren: mangelnde Antragsbefugnis bzw unzureichende Substantiierung
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht - hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung
Das Erfordernis des § 24 Abs. 2 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes, 150 Unterstüzungsunterschriften für einen Wahlvorschlag beizubringen, ist wegen der Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Rahme ...
Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren bzgl der Verhängung parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen setzt Durchführung des Einspruchsverfahrens (§ 39 BTGO) voraus - hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren
Keine objektive Beanstandungsklage im Organstreitverfahren - hier: A-limine-Abweisung unzulässiger Anträge im Organstreitverfahren bzgl des Verhaltens der Bundesregierung während der sogenannten Flüchtlingskrise
Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren: Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren setzt einen für den Antragsgegner erkennbaren Konflikt voraus - ggf Konfrontationsobliegenheit des Antragstellers bei mutmaßlich unrichtiger Beantwortung parlamentarischer Fragen