Amtsgericht Karlsruhe
Beschluss
In dem Bußgeldverfahren gegen
xxx xxx,
geboren am xxx in xxx, wohnhaft: xxxx
Verteidiger:
Rechtsanwalt Dr. xxx xxx, xxx, xxx, Gz.: xxxx
wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Karlsruhe durch den Richter am Amtsgericht ... am 30. Oktober 2020 beschlossen:
1. Das Verfahren gegen den Betroffenen wird nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.