BVerfG, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20
Fundstelle
openJur 2021, 3644
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Stattgebender Kammerbeschluss:  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung - Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens


Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung


Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG
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