Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung - Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung