1. Kindergeld für sich selbst erhält nicht, wer den Aufenthalt seiner Eltern kennt. Dem steht ein missbräuchliches "sich verschließen" vor der Kenntnis gleich. Maßgeblich zur Abgrenzung gegenüber grob ...
Anspruch eines ausländischen Flüchtlings auf Kindergeld für sich selbst - Unkenntnis vom Aufenthalt der Eltern - kein fester Wohnsitz der im Ausland lebenden Mutter - keine positive Kenntnis vom Aufenthaltsort - Gleichstellung mit einem Vollwaisen