BGH, Beschluss vom 18.11.2020 - 4 StR 118/20
Fundstelle
openJur 2020, 80249
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Das einer Schöffin ausgesprochene ärztliche Beschäftigungsverbot nach § 16 Abs. 1 MuSchG führt nicht zu einer gesetzeswidrigen Gerichtsbesetzung.


Täterschaft beim Betrug: Abgrenzung zur Beihilfe