Zur Haftung einer das Fondsobjekt eines geschlossenen Immobilienfonds finanzierenden Bank wegen Beihilfe zu einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der Anleger durch die Fondsinitiatoren.
Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen; Verzinsungspflicht für die Entziehung von Geld bei freiwilliger Überlassung zu Investitionszwecken