(Anwendungsbereich des § 30a Abs 1 S 1, Abs 2 S 1 EGGVG (juris: GVGEG) auf die Anfechtung von Kostenjustizverwaltungsakten, die Verpflichtung zur Niederschlagung, zum Erlass oder zur Stundung von Kosten)
Prozesskostenhilfe - Klageentwurf - Verweisungsantrag bei fehlender Rechtswegzuständigkeit