BGH, Beschluss vom 15.10.2020 - IX ZB 55/19
Fundstelle
openJur 2020, 78087
  • Rkr:
Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. August 2019 wird auf Kosten der Antragsgegnerinnen als unzulässig verworfen.

Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 6.200.000 € festgesetzt.

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