Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Begrenzung der Zahl der Spielgeräte in einer Gaststätte; Interessenabwägung bei Abweichung zwischen Verkündungszeitpunkt einer Rechtsverordnung und Inkrafttreten einzelner Vorschriften mehrere Jahre später
1. Zum Recht der Wirtschaft im Sinne des Art. 74 Nr. 11 GG gehören jedenfalls alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen, die sich in irgendeiner For ...