BVerfG, Beschluss vom 03.11.2020 - 2 BvF 2/18
Fundstelle
openJur 2020, 77403
  • Rkr:

Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte - keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten


BVerfG
vom 18.12.1984 - 2 BvF 2/84

Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich


Verfassungsrecht Öffentliches Recht
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 7 StabMechG
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