LAG Köln, Urteil vom 02.09.2020 - 5 Sa 295/20
Fundstelle
openJur 2020, 75808
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 1 Ca 4152/19

Betriebsbedingte Kündigung; Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung; alternative Beschäftigungsmöglichkeit; Sozialauswahl; keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung


Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz; Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich


Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz


Befristung; Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch


ArbG Köln
vom 24.01.2020 - 1 Ca 4152/19
Zitiert0
Referenzen0
Schlagworte