OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2020 - 29 U 6/20
Fundstelle
openJur 2020, 74177
  • Rkr:
Verfahrensgang

1. Da die widerrechtliche Drohung in § 123 BGB gesondert geregelt ist, ist ein Rechtsgeschäft nur anfechtbar und nicht gemäß § 138 BGB nichtig, wenn seine Anstößigkeit ausschließlich auf einer unzuläs ...