BGH, Beschluss vom 01.09.2020 - 3 StR 214/20
Fundstelle
openJur 2020, 73523
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Bei einer unbegründeten Revision der Nebenklage erstreckt sich die aus § 301 analog StPO folgende Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht auf den Rec ...