1. Eine Polizeiverordnung einer Ortspolizeibehörde nach § 10 PolG ist nach § 13 Satz 2 PolG i.V.m. § 44 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 GemO vom Bürgermeister zu erlassen und bedarf, wenn sie länger als eine ...
1. Eine Polizeiverordnung einer Ortspolizeibehörde nach § 10 PolG ist nach § 13 Satz 2 PolG i.V.m. § 44 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 GemO vom Bürgermeister zu erlassen und bedarf, wenn sie länger als eine ...
Festsetzungen in einem Bebauungsplan; Ziel der Innenentwicklung
Rückwirkung einer Satzung; Ausnahme von Kurtaxepflicht für Tagungsteilnehmer