CoronaVV BW 2 vom 09.05.2020 i.d.F.v. 26.05.2020; Untersagung des Außenbewirtungsbetrieb von Bars und Kneipen
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Zur Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios gem § 4 Abs 1 Nr 5 der baden-württembergischen Corona-Verordnung (juris: CoronaVV BW) - Folgenabwägung
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios während der Corona-Pandemie