BGH, Beschluss vom 07.07.2020 - VI ZR 212/19
Fundstelle
openJur 2020, 47456
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Zur deliktischen Haftung des Motorherstellers, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, gemäß § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) Nr. 715/2007, § 6 Abs. 1, § ...


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