Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rügeverkümmerung im Strafverfahren wahrt die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfindung.
1. Der erweiterte Verfall (§73d StGB) verfolgt nicht repressiv-vergeltende, sondern präventiv-ordnende Ziele und ist daher keine dem Schuldgrundsatz unterliegende strafähnliche Maßnahme. §73d StGB ver ...
zum Anspruch eines Verteidigers auf willkürfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht
1. Bei Auseinandersetzungen über die Billigkeit von einseitigen Preiserhöhungen von Energieversorgern handelt es sich nicht um eine Streitigkeit gemäß § 102 EnWG. 2. Die Zuständigkeit der Kartellgeri ...