BVerfG, Beschluss vom 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Fundstelle
openJur 2011, 118190
  • Rkr:

1. Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 103 Abs. 3 GG enthält kein bloßes Mehrfachbestrafungsverbot, sondern ein Mehrfachverfolgungsverbot, das Verurteilte wie Freigesprochene gleichermaßen schützt. ...


Öffentliches Recht Verfassungsrecht Prozess- und Verfahrensrecht Strafprozessrecht

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Erzwingung weiterer Ermittlungen zu einem Todesfall in Polizeigewahrsam - keine Verletzung des Anspruchs der Hinterbliebenen auf effektive Strafverfolgung (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 1 S 2 GG) oder anderer Grundrechte


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung durch ungerechtfertigte Einstellung von Strafverfahren im Zusammenhang mit der Fixierung einer Krankenhauspatientin - Gegenstandswertfestsetzung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung durch Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bzgl eines Suizids während eines unbegleiteten Ausgangs im Rahmen einer stationären akutpsychiatrischen Behandlung


Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bzw erneuter Haftbefehl ohne hinreichende Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG - Gegenstandswertfestsetzung


Zitate13
Referenzen0
Schlagworte