OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.2018 - 11 UF 815/18
Fundstelle
openJur 2020, 55666
  • Rkr:
BVerfG
vom 23.06.1993 - 1 BvR 133/89
BGH
vom 21.09.1988 - IVb ZB 70/85
EuGH
vom 01.03.2011 - C-236/09

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