Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom generellen Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen zuzulassen
Infektionsschutz; Verbot, Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein zu unternehmen
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (Nds. MS, VO v. 08.05.2020 i.d.F. v. 29.06.2020, § 1 Abs. 3 Nr. 1 - Diskotheken)