Strafrechtliche Rehabilitierung: Umstände der Unterbringung in DDR-Kinderheimen; grobes Missverhältnis der Einweisung zum zugrunde liegenden Anlass
1. Im Verfahren der strafrechtlichen Rehabilitierung unterliegen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 StrRehaG allein die jeweiligen behördlichen Entscheidungen einer Überprüfung, so dass regelmäßig nur die G ...