KG, Urteil vom 27.06.2019 - 21 U 144/18
Fundstelle
openJur 2020, 38845
  • Rkr:

1. Die Bestimmung eines Bauträgervertrages, wonach die Schlussrate bereits bei Fälligkeit der Bezugsfertigkeitsrate auf ein Anderkonto der beurkundenden Notarin zu zahlen ist, weicht nicht zu Lasten d ...


Bauträgervertrag: Herstellungs- und Übergabepflicht des Bauträgers; Abnahmereife der Bauleistung; Verzugsschadensersatz bei verzögerter Übergabe der Wohneinheit


Einstweilige Verfügung gegen den Bauträger einer Eigentumswohnanlage: Unberechtigte Verweigerung der Übergabe der bezugsfertigen Wohneinheit an den Erwerber; Vornahme von Abzügen vom geschuldeten Zahlungsstand durch den Erwerber


BGH
vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Zitate13
Referenzen0
Schlagworte