Die Frage, ob und wann Rechtshängigkeit eingetreten ist, richtet sich außerhalb einschlägiger europäischer Rechtsverordnungen (Art. 16 EuEheVO, Art. 30 EuGVVO, Art. 32 EuGVVO nF, Art. 9 EuUntVO) nach ...
a) Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. b) Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung ...
Nachlasspflegervergütung: Bemessung der Vergütung des Berufspflegers bei vermögenden Nachlässen