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Gerichte überschreiten die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gezogenen Grenzen, wenn sie bei der Anwendung des § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB (sogenannter Eigenbedarf) den Eigentümer auf ein gewerblich genutzte ...
1. Zur Abgrenzung der Regelungen, die Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmen, von der Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG. 2. Bei der verfassungsrechtliche ...