VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2019 - 8 S 2791/18
Fundstelle
openJur 2020, 34529
  • Rkr:
VGH Baden-Württemberg

Der Hinweis auf den Ort, "wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann" im Sinne von § 12 Satz 3 BauGB 1987 (heute: § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB) verlangt die Bezeichnung des Aufbewahrungs- und Einsichtnah ...


Ungeklärte Erschließung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans darf nicht in ein anschließendes amtliches Umlegungsverfahren verlagert werden


Antragsbefugnis bei Normenkontrolle; Vorgriff auf Begründetheitsprüfung


VGH Baden-Württemberg

Die in § 1 Abs. 10 BauNVO aufgeführte Voraussetzung, wonach sich die Planung auf ein "überwiegend bebautes Gebiet" zu beziehen hat, erfordert nicht, dass sich die "Festsetzung eines Baugebiets" als we ...


Bebauungsplan der Innenentwicklung; zur Hinweispflicht nach § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Fall des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB


VGH Baden-Württemberg

Die Festsetzung eines Mischgebiets ist städtebaulich nicht erforderlich, wenn der Plangeber das gesetzlich vorgesehene gleichberechtigte Miteinander von Wohnen und Gewerbe gar nicht anstrebt oder eine ...


Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer Festsetzungen zur Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen


Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof


OVG Nordrhein-Westfalen
vom 06.07.2012 - 2 D 27/11
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