Errichtung eines privilegierten Bauvorhabens im durch Geruchsimmissionen erheblich vorbelasteten Außenbereich; Normativität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)
Zu den Auslegungshinweisen zu Nr. 3.1 der GImRL NW 2008
Normenkontrolle nach Veräußerung des betroffenen Grundstücks
Voraussetzungen für die Ausnahme vom immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatz; hier: Bebauungsplan für Tierimpfstoffzentrum
Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart