BGH, Beschluss vom 16.06.2020 - 2 StR 79/20
Fundstelle
openJur 2020, 32251
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Das Gericht kann die selbständige Einziehung des durch oder für eine verjährte Straftat erlangten Ertrages oder dessen Wertes nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB im subjektiven Verfahren mit dem Urteil anor ...


Zur Wartepflicht gemäß § 29 StPO.


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