Normenkontrolleilverfahren; Polizeiverordnung über ein nächtliches Musik- und Spielverbot im öffentlichen Raum der Stadt Konstanz
1. Bei einer Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen wird, handelt es sich grundsätzlich um eine örtliche Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG, die auch i ...