Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher Richter, Richterwechsel bei Verhandlung an mehreren Sitzungstagen, Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts
Zu den Voraussetzungen des § 35 AO; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Darlegung der Divergenz