Sozialplan, Dotierung, wirtschaftliche Vertretbarkeit, "Sozialplan 0"
Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen; Rücksichtnahmepflicht
Die Auflösung des Betriebsrates als gesamtes Gremium kommt nur in Betracht, wenn das Gremium insgesamt grob gegen Pflichten aus dem BetrVG verstößt. Verstöße einzelner Mitglieder sind nicht ausreichen ...