LG Stendal, Beschluss vom 18.02.2015 - 25 T 219/14
Fundstelle
openJur 2020, 28806
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1. Die Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung gemäß Nr. 207 KV-GvKostG entsteht gemäß Nr. 207 Satz 2 KV-GvKostG schon dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher neben der gütlichen Erledigung nu ...


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