1. Art. 11 GG betrifft nicht die Ausreisefreiheit. 2. Die Ausreisefreiheit ist als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG innerhalb der Schranken der verfassungsmäßigen Or ...
1. Handelsgesellschaften können sich auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) berufen, auch wenn sie keine juristischen Personen sind. 2. Der Landesgesetzgeber ist durch die Wasserve ...
1. Eine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klage gegen einen ausländischen Staat in bezug auf seine nicht-hoheitliche Betätigung ausgeschlossen ist, ist nicht Bestand ...
Die beim Bundesfinanzhof bestehende Praxis, nach der der erkennende Senat den Großen Senat nur dann anruft, wenn die Rechtsauffassung des anderen Senats, von der er abweichen will, in einer sogenannte ...